Ablauf klageverfahren sozialgericht
Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:. Sie können bei Streitigkeiten über sozialrechtliche Ansprüche eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Dieses Formular kann elektronisch z. Bei Streitigkeiten über sozialrechtliche Ansprüche können die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit angerufen werden. Nach dem Sozialgerichtsgesetz gibt es. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich auf alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus der Sozialversicherung Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Alterssicherung für Landwirte , der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung, der Kriegsopferversorgung und dem Kassenarztrecht sowie auf andere gesetzlich zugewiesene Rechtsgebiete z. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Elterngeld, Bayerisches Familiengeld, Pflegeversicherung, Bayerisches Blindengeld, Soldatenversorgung, Impfschäden, Opfer von Gewalttaten, Ausweis für schwerbehinderte Menschen.
1. Einführung in das Sozialgerichtsverfahren
Eine Klage kann lange dauern und teuer werden. Deswegen ist es sehr sinnvoll, erst einmal mit einer Beratungsstelle zu sprechen. Bei den Beratungsstellen arbeiten Menschen, die viel Erfahrung mit Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen haben. Nein, das müssen Sie in Verfahren vor dem Sozialgericht nicht. Auch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht müssen Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin nehmen. Sie können auch selbst Widerspruch und Klage einreichen. Und Sie dürfen sich auch selbst vor Gericht vertreten. Doch das Sozialrecht ist sehr kompliziert. Das reine Gerichtsverfahren am Sozialgericht ist für Sie kostenlos. Das gilt, wenn Sie mit einer Behörde, einem Amt, einer Versicherung oder ähnlichem im Streit sind und es um Ihre Behinderung geht. Zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag auf einen Grad der Behinderung gestellt haben. Oder wenn Sie einen Antrag auf eine Assistenz gestellt haben. Das Gerichtsverfahren am Sozialgericht ist auch für Menschen kostenlos, die gegen Ihre eigene Sozialversicherung vor dem Gericht klagen.
| 2. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einreichung einer Klage | Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:. Sie können bei Streitigkeiten über sozialrechtliche Ansprüche eine Klage beim Sozialgericht einreichen. |
| 3. Die Rolle der Parteien im Klageverfahren | Bevor Klage zum Sozialgericht erhoben werden kann, muss gegen einen Bescheid der Behörde Widerspruch erhoben werden. Die Behörde überprüft den Bescheid nochmals, hilft in manchen Fällen dem Widerspruch ab oder lehnt den Widerspruch sonst mit Widerspruchsbescheid ab. |
2. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einreichung einer Klage
Bevor Klage zum Sozialgericht erhoben werden kann, muss gegen einen Bescheid der Behörde Widerspruch erhoben werden. Die Behörde überprüft den Bescheid nochmals, hilft in manchen Fällen dem Widerspruch ab oder lehnt den Widerspruch sonst mit Widerspruchsbescheid ab. Wenn das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist, ist die Klage noch nicht zulässig. Wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt, beginnt die Klagefrist, die in der Regel 1 Monat beträgt. Die Klage soll schriftlich erhoben werden. Es muss sich auch der Klage ergeben, wer die klagende und die beklagte Partei ist und um was es bei der Klage geht. Es gibt weitere Anforderungen an eine Klage, die aber nur Sollvorschriften sind und daher, wenn sie nicht schon bei der Klageschrift erfüllt sind, auch nachgeholt werden können. Dazu gehören z. Mit der Klage kann auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Das ist beim Sozialgericht in der Regel nur sinnvoll, wenn eine Vertretung durch einen Anwalt gewünscht ist, weil das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei ist, ein Prozesskostenhilfeantrag ohne Anwaltsbeiordnung also ins Leere laufen würde.
3. Die Rolle der Parteien im Klageverfahren
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Darüber hinaus sollte der Antrag begründet und Beweismittel angegeben werden. Beides kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Ist die Klage beim Gericht eingereicht, so wird diese dem Klagegegner zugestellt. Er hat dann Gelegenheit, zu dem Vorbringen Stellung zu nehmen. Das Gericht ermittelt von Amts wegen, benennt ggf. Sachverständige, holt Gutachten ein. Sobald das Gericht dies für notwendig erachtet, beraumt es entweder einen Erörterungstermin oder einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Der Erörterungstermin dient zur Aufklärung des Sachverhaltes und ggf. Zu den Verhandlungsterminen ordnet das Gericht in den überwiegenden Fällen das persönliche Erscheinen des Klägers an. Sie sind dann verpflichtet zu diesem Termin zu erscheinen, auch wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Verfahren vor den Sozialgerichten sind im Regelfall gerichtskostenfrei. Das bedeutet, Kosten entstehen Ihnen üblicherweise nur durch die Inanspruchnahme eines eigenen Rechtsanwalts.