Ab wann kann jahrgang 1966 in rente gehen
Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. Mit welchem Alter man regulär und abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt grundsätzlich vom Geburtsjahr ab. Da das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre erhöht wird, verschiebt sich auch das Renteneintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Rentenbeitragszahler, die vor geboren wurden, können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen; ab Geburtsjahr mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen sind die Regelaltersgrenzen gestaffelt. Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, müssen Versicherte mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ab wann kann Jahrgang 1966 in Rente gehen?
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:. Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 67 Jahre alt sind. Sie können dann bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Altersrente wird oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle vor Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für alle nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier. Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 65 Jahren der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie geboren wurden. Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 14,4 Prozent Ihrer Rente abgezogen — und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 66 Jahren und elf Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.
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| Renteneintritt für Jahrgang 1966: Regeln und Fristen | Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. |
Rente für Jahrgang 1966: Altersgrenzen und Möglichkeiten
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben.
Jahrgang 1966: Vorzeitige Rente – was ist möglich?
Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern. Nutzen Sie unseren Service für Push-Mitteilungen und wir halten Sie immer auf dem Laufenden. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Wer in den Ruhestand möchte, der muss sein Geburtsjahr und die persönliche Versicherungszeit beachten. Am Anfang des Berufslebens scheint die Rente noch weit weg zu sein, aber je älter man wird, desto mehr rückt das Thema in den Fokus. Versicherte sollten sich in jedem Fall darüber informieren, wann sie genau in Rente gehen dürfen, denn das Renteneintrittsalter ist ganz individuell und abhängig vom Geburtsjahr und den gesammelten Versicherungsjahren. Wann der Jahrgang den Ruhestand antreten darf, haben wir für Sie zusammengefasst. Bevor sich Versicherte Gedanken um die Rente machen, sollten sie prüfen, ob sie die erforderliche Wartezeit erfüllen, ohne die sie keinen Anspruch auf die Rente haben. Ganz allgemein differenziert die Deutsche Rentenversicherung zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten".