Ab wann eine eigene wohnung


Früher oder später wird für jeden jungen Menschen der Ruf nach Freiheit lauter. Neben Aufregung und Vorfreude ist der erste Umzug aber auch mit Aufwand und einigen Kosten verbunden. Neben dem finanziellen Aspekt stellen Sie sich die Frage, wie Sie die passende Wohnung finden, was beim Mietvertrag zu beachten ist, was Sie alles für die Einrichtung benötigen und welche organisatorischen Dinge zu erledigen sind. Die ersten Fragen, welche sich junge Menschen vor ihrem ersten Umzug stellen sollten ist: Kann ich mir eine eigene Wohnung leisten? Wenn ja, wie möchte ich diese finanzieren? Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste rund um Kosten der ersten eigenen Wohnung sowie welche Möglichkeiten der Beihilfen und Unterstützungen es in Österreich gibt. Ein zentrales Thema bei der ersten eigenen Wohnung ist die monatliche Leistbarkeit. Deshalb sollten Sie überlegen, welche Miete Sie sich maximal leisten können, um dies bei Ihrer Wohnungssuche zu berücksichtigen. Als Richtwert können Sie ansetzen, dass die Kaltmiete nicht mehr als ein Drittel der monatlichen Nettoeinkünfte betragen sollte. ab wann eine eigene wohnung

Ab wann eine eigene Wohnung

Abhängig von der Höhe dieser Vergütung kannst du dir eventuell eine eigene Wohnung leisten. Dann ist ein Ausziehen mit 16 oder 17 durchaus möglich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auszuziehen, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, wie du die Finanzierung der Wohnung und deines Lebensunterhaltes gestaltest. Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen. Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie können hinsichtlich kurzer oder langer Aufenthalte bestimmen:. Vor allem die ihnen auferlegte Verantwortung für dein Wohlergehen ist der Grund, dass deine Eltern dich nicht ohne triftigen Grund ausziehen lassen. Um ein Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren doch durchzusetzen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, das dann vor dem Familiengericht einen Beschluss erwirken kann.

Ratgeber: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine eigene Wohnung? Ausziehen mit Ein Traum für manche Jugendliche und oft auch eine Notwendigkeit. Besonders auf dem Land.
Voraussetzungen für eine eigene Wohnung Früher oder später wird für jeden jungen Menschen der Ruf nach Freiheit lauter. Neben Aufregung und Vorfreude ist der erste Umzug aber auch mit Aufwand und einigen Kosten verbunden.

Ratgeber: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine eigene Wohnung?

Ausziehen mit Ein Traum für manche Jugendliche und oft auch eine Notwendigkeit. Besonders auf dem Land. Denn spezielle Ausbildungsstellen oder weiterführende Schulen sind oft weit entfernt von daheim. Wenn Kinder erwachsen werden, sind Eltern noch mehr gefordert. Sie wollen unterstützen, sollen loslassen, und tragen doch noch viel Verantwortung, vor allem wenn der Nachwuchs eine eigene Wohnung will oder braucht. Laut Gesetz müssen Jugendliche nicht zu Hause wohnen bis sie 18 Jahre alt geworden sind. Alleine leben dürfen sie, wenn sie 16 sind, allerdings nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten. Einfach den Nachwuchs vor die Tür setzen, so lange er noch nicht volljährig ist, ob er will oder nicht, das dürfen die Eltern allerdings auch nicht. Konflikte können nicht nur zwischen den Generationen, sondern auch zwischen Elternteilen verlaufen. Von denen das eine Elternteil einverstanden ist und das Kind unterstützt und das andere Elternteil dagegen ist, weil es sich Sorgen macht oder nicht mehr Unterhalt für eine zusätzliche eigene Wohnung bezahlen möchte.

Voraussetzungen für eine eigene Wohnung

Das passiert aber nur in absoluten Extremfällen , in denen etwa das Kindeswohl gefährdet ist. Nach dem frühzeitigen Auszug in eine eigene Wohnung kommt der Nachwuchs doch nicht so gut zurecht wie gedacht? Dann kann am Ende sogar das Jugendamt eingreifen. Stellt das Amt fest, dass das Kind allein in einer eigenen Wohnung nicht sicher ist, kann es die Rückkehr ins Elternhaus anordnen. Alternativ kann das Kind zum Beispiel in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umziehen. Sind sich Eltern und Kind über den frühzeitigen Auszug einig, geht es an die Wohnungssuche. Am besten kümmern Sie sich gemeinsam darum, eine passende Wohnung zu finden. Das hat gleich mehrere praktische Vorteile:. Ist die passende Wohnung gefunden und der Vertrag unterschrieben, steht dem Auszug aus dem elterlichen Nest im Grunde nichts mehr im Wege. Bevor es tatsächlich so weit ist, sollten aber zunächst noch einige Besorgungen erledigt werden — immerhin will die erste eigene Wohnung zumindest grundlegend eingerichtet werden. Manches kann gegebenenfalls aus dem bisherigen Kinderzimmer mit umziehen, zum Beispiel Bett, Kleiderschrank und Schreibtisch.