316 stgb promille fahrrad
Liegt ein Führen eines Fahrrads vor, wenn ein stark Betrunkener sein Fahrrad schiebt? Ein Fahrradfahrer hatte bei einer privaten Feier im Vereinshaus eines Sportvereins exzessiv Alkohol konsumiert. Als der die Feier um 6. Schon als der das Fahrrad aus dem Ständer zog, fiel er das erste Mal hin. Als der Mann bemerkte, dass er zu betrunken war, um zu fahren, entschloss er sich, das Fahrrad auf dem circa vier Kilometer langen Heimweg zu schieben. Auch dieser Versuch war allerdings nicht von Erfolg gekrönt. Der Mann litt alkoholbedingt unter massiven Gleichgewichtsstörungen. Nach einigen hundert Metern kam er vom Weg ab und fiel mitsamt des Fahrrads in eine Böschung. Dort fanden ihn dann zwei Polizeibeamte. Ein Alkoholtest ergab 2,3 Promille. Das Landgericht Freiburg - bekannt für seine Radfahrer-Rechtsprechung - kam zu einer anderen Einschätzung. Es gebe keine Hinweise dafür, dass der Mann auf dem Weg vom Vereinsheim bis zu der Stelle, an der ihn die Polizisten bewusstlos gefunden hatten, zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Fahrrad gefahren sei:.
316 StGB: Promille beim Fahrradfahren
Diese Zahl setzt sich aus einem Grundwert von 1,5 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0,1 Promille für etwaige Messungenauigkeiten zusammen. Der Bundesgerichtshof setzte erstmals auch für Radfahrer einen Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit fest, und zwar auf 1,7 Promille. Dieser Wert hat sich seitdem nur insofern um 0,1 Promille reduziert, als dass der Sicherheitszuschlag Anfang der 90er Jahre von 0,2 auf 0,1 herabgesetzt wurde, da sich die Messmethoden verbessert haben und die Messergebnisse genauer sind. Der Grundwert von 1,5 Promille gilt aber seit unverändert. An dieser Promillegrenze wird sich voraussichtlich auch weiterhin nichts ändern. Entsprechende Beratungen der Verkehrsminister der Länder über eine Herabsenkung dieser Promillegrenze und Empfehlungen an das Bundesverkehrsministerium, die geltenden Gesetze zu überprüfen, haben auch in neuerer Zeit zu keinen Veränderungen geführt. Daher gilt in Deutschland ein Radfahrer auch weiterhin erst mit 1,6 Promille Alkohol im Blut als nicht mehr fahrtauglich — unabhängig davon, ob hierdurch eine Gefahr für andere Personen oder Sachen besteht oder nicht.
| Straffälligkeit bei Alkoholkonsum am Fahrrad | Liegt ein Führen eines Fahrrads vor, wenn ein stark Betrunkener sein Fahrrad schiebt? Ein Fahrradfahrer hatte bei einer privaten Feier im Vereinshaus eines Sportvereins exzessiv Alkohol konsumiert. |
| Promillegrenze für Radfahrer nach 316 StGB | Der Verkehrsgerichtstag hat sich dieses Jahr u. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die bestehende Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrradfahrern auf 1,1 Promille abgesenkt wird. |
Straffälligkeit bei Alkoholkonsum am Fahrrad
Der Verkehrsgerichtstag hat sich dieses Jahr u. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die bestehende Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrradfahrern auf 1,1 Promille abgesenkt wird. Auch einer neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand ist im Gespräch. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die bisherige Gesetzeslage und deren Auslegung durch die Gerichte gegeben werden. Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder nach einem Verkehrsunfall ein Blutalkoholgehalt BAK eines beteiligten Fahrradfahrers von mehr als 1,6 Promille festgestellt, ist nach jetzigem Stand von dessen absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen. In diesem Zusammenhang muss die Grenzen von 1,6 Promille gerade nicht unbedingt überschritten sein. Voraussetzung für eine Strafbarkeit wäre in diesem Fall jedoch, dass die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ursächlich für den Unfall waren. Der Fahrradfahrer, dem eine BAK von über 1,6 Promille nachgewiesen wurde, wird in der Regel dazu aufgefordert ein medizinisch-psychologisches Gutachten MPU beizubringen.
Promillegrenze für Radfahrer nach 316 StGB
Und das Fahrrad ist ein Fahrzeug, demzufolge kann sich also auch der Fahrradfahrer strafbar machen. Er verliert aber nicht die Fahrerlaubnis, denn die wird nach dem Strafgesetzbuch nur beim Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen. Da denkt sich der Radfahrer: Glück gehabt, gut dass ich nicht mit dem Auto gefahren bin. Dazu im nächsten Abschnitt mehr! Der Fahrradfahrer muss nun schnellstmöglich ein positives Gutachten beibringen, da er sonst seine Fahrerlaubnis verliert, obwohl er das ja gerade verhindern wollte, als er mit dem Fahrrad fuhr und nicht mit dem Auto. Wie kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht dem Radfahrer helfen? Einsicht in die Ermittlungsakte ist zwingende Voraussetzung für eine wirksame und sachgerechte Verteidigung! Wenn das Verfahren nicht mit einer Verurteilung endet, dann gibt es auch keine Information an die Fahrerlaubnisbehörde! Aber auch im Falle einer Verurteilung wegen Trunkenheit ist eine unverzügliche Beauftragung des Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen!